FAQ

wichtige Fragen und Hinweise

  • „Psychologische Psychotherapeuten“ haben nach mindestens 5 Studienjahren einen universitären Abschluss als Diplompsychologen (jetzt Master Psychologie) erworben und sich dann direkt oder berufsbegleitend (weitere 3-5 Jahre) den Berufsabschluss als approbierter Psychologischer Psychotherapeut erarbeitet. Eine Eintragung in das Arztregister, das heißt die Zulassung zur gesetzlichen Gesundheitsversorgung (in eigener Niederlassung oder alternativ über das Kostenerstattungsverfahren) ist nur möglich, wenn die Fachkunde in einem anerkannten Richtlinientherapieverfahren erworben wird (aktuell Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologische PT, Psychoanalyse und Systemische Therapie).
  • Mit Veränderung des Psychotherapeutengesetzes im Jahr 2022 ist es nun möglich Psychotherapie direkt zu studieren und nach 5 Jahren, analog dem Medizinstudium, einen Master mit Approbation (und damit Behandlungserlaubnis im Anstellungsverhältnis) zu erwerben. Allerdings können auch die so approbierten „Psychotherapeuten“ erst nach mehrjähriger Weiterbildung in einem Richtlinienverfahren, analog einer Facharztausbildung,  eine eigene ambulante kassenärztliche Praxis führen.
  • „Ärztliche Psychotherapeuten“ haben einen universitären Abschluss als Arzt erworben und anschließend eine Facharztausbildung (aktuell „Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“) mit umfangreichem praktischem und theoretischem Psychotherapieteil absolviert. In der Niederlassung können Ärztliche Psychotherapeuten Psychotherapie mit medikamentöser Behandlung kombinieren.
  •  „Psychotherapie nach HPG“ ist der dritte Zugangsweg, in Deutschland die Zulassung zu bekommen, Heilkunde im Sinne der Psychotherapie auszuüben und zwar nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) von 1939. Voraussetzung ist einzig das Bestehen einer staatlichen Prüfung durch die Gesundheitsämter. Die Qualifikation der Anbieter kann also sehr variieren – etwa vom studierten Psychologen mit umfangreicher psychotherapeutischer Weiterbildung bis hin zu einem erfolgreich absolvierten einjährigen Crashkurs zur Vorbereitung auf eine HPG Prüfung. Bitte prüfen Sie, wem Sie sich anvertrauen!

Approbierte Psychotherapeuten in eigener Praxis können sich auf einen der limitierten Sitze als Vertragsarzt der Kassenärztlichen Vereinigung bewerben und dann mit den Gesetzlichen und Ersatzkrankenkassen abrechnen. Sie sind dann kassenzugelassene Vertragsärzte.

Sie können aber auch eine Privatpraxis betreiben und dort hauptsächlich Privatversicherte und Selbstzahler behandeln oder, auf speziellen Antrag bei der Krankenkasse, im „Kostenerstattungsverfahren“ auch gesetzlich Versicherte behandeln.

Hier finden Sie die Suchmaschine der KV Sachsen zur Suche eines niedergelassenen Vertragspsychotherapeuten.

Hier finden Sie eine Liste der approbierten Psychotherapeuten in Privatpraxen von der Webseite der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer.

Als gesetzlich Versicherter ist es Ihr gutes Recht (§ 13 Absatz 3 SGB V), sich bei Versagen der Vermittlung einer Psychotherapie im Kassensystem, einen privaten Behandler zu suchen und sich die Kosten dafür von Ihrer Krankenversicherung erstatten zu lassen. Allerdings müssen Sie dazu gegenüber Ihrer Krankenkasse 1. die Indikation einer Psychotherapie, 2. das Versagen einer Vermittlung im Kassensystem und 3. die Verfügbarkeit eines alternativen privaten Behandlers nachweisen. Bei der aktuellen Not an kassenärztlichen Behandlungsplätzen wäre mein Rat an jeden Therapiesuchenden, sich alle Absagen zu notieren (Nachweis des Systemversagens, Punkt 2) und die entsprechende Beantragung mit Hilfe eines approbierten Privatbehandlers (Punkt 3) zu versuchen. Die Indikation zur Behandlung (Punkt 1) muss wiederrum ein kassenärztlicher Psychotherapeut in einer Sprechstunde feststellen.
Obwohl der Anspruch auf „Kostenerstattung“ gesetzlich festgelegt ist, gibt es Krankenkassen, mit denen Sie sich auch bei Erfüllung der drei Kriterien werden streiten müssen. Ich möchte Sie einerseits dazu ermutigen; empfehle im Wissen um die Begrenztheit von Kräften alternativ den Wechsel zu diesbezüglich offeneren Krankenkassen (z.B. Bahn-BKK).

in Kürze

Um eine Psychotherapie aufnehmen zu können, benötigen Sie die Feststellung der entsprechenden Indikation und einer Therapieempfehlung.
Dies kann einerseits im Zuge einer, in den letzten 12 Monate vor Vorstellung, absolvierten stationären psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlung geschehen und wird im Entlassbericht der Behandlung vermerkt.
Ohne vorherige stationäre Behandlung muss eine „Psychotherapeutische Sprechstunde“ bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten absolviert werden. Hierbei wird der Behandler prüfen, ob eine psychische Störung nach ICD10 vorliegt und Behandlungsempfehlungen, die auch mehrere Bereiche betreffen können (Psychotherapie ambulant oder stationär, welche Methode, Psychiatrische oder somatische Mitbehandlung, psychosoziale Aspekte), aussprechen. Diese Informationen werden in einem Formblatt (PTV11) notiert und Ihnen zum Nachweis der Indikation und weiteren Therapieplatzsuche mitgegeben.
Sie können sich damit an die Terminservicestelle (TSS) der KV wenden (Tel. 116117) und die Vermittlung der, auf dem PTV11 empfohlenen, Behandlung verlangen (falls diese als dringlich eingestuft wurde). Die TSS wurde aufgrund eines Bundesgesetzes von 2019 zur schnelleren Vermittlung von Arztterminen geschaffen, nur leider wurden nicht auch die erforderlichen zusätzlichen Arztstellen geschaffen, so dass Ihnen in der Realität häufig auch die Anfrage bei der TSS keinen Therapieplatz bescheren wird. Falls Sie einen Sprechstundentermin benötigen, können Sie sich auch diesbezüglich an die TSS wenden.

In der Regel werden zunächst bis zu drei Sprechstundenterminen durchgeführt.
Dann folgen 2-4 probatorische Sitzungen, in denen die notwendigen Informationen erhoben und Diagnosen gestellt (Symptomlage, Biografische Besonderheiten, Durchführung von Tests…) sowie Therapieziele und Behandlungsplan konkretisiert werden.
Entscheiden wir nun, eine Psychotherapie durchzuführen, stellen wir gemeinsam den Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Zusätzlich wird ein Konsiliarbericht (Bescheinigung, dass Psychotherapie nicht kontraindiziert, also aus somatischer Sicht schädlich/ unpassend, ist) von einem ärztlichen Behandler, z.B. Ihrem Hausarzt notwendig, den Sie einholen müssen. Die Behandlung kann nach der Bewilligung Ihrer Kasse beginnen.
Alternativ sind nach dem Sprechstundentermin ohne Antrag bis zu 12 Sitzungen einer Akutbehandlung innerhalb eines Jahres möglich – eine Therapieform, die bei akuten Krisensituationen auch ohne die Indikation einer regulären Psychotherapie schnelle Hilfe bringen soll.

Bei einer kassenfinanzierten Psychotherapie sind folgende Sitzungskontingente vorgesehen: Kurzzeitbehandlung 1 und 2 je 12 Sitzungen, Langzeitbehandlung 60 Sitzungen, Fortführung auf maximal 80 Sitzungen ist möglich. Die Sitzungsfrequenz richtet sich nach dem Behandlungsplan; Unterbrechungen sind maximal für einen Zeitraum von 6 Monaten möglich, dann erlischt die Bewilligung der Krankenkasse. Eine vorzeitige Beendigung der Behandlung ist jederzeit möglich, unser Therapievertrag sieht hierfür jedoch mindestens 3 Sitzungen zur Verabschiedung vor, um schädigende Beziehungsabbrüche möglichst zu verhindern. Bitte beachten Sie, dass die Krankenkassen davon ausgehen, dass mit Absolvierung einer ambulanten Psychotherapie ein ausreichender Behandlungsschritt getan wurde und die erneute Beantragung einer Psychotherapie innerhalb einer 2-Jahresfrist erschwert ist. Ein Therapieantrag in dieser Frist muss zusätzlich durch einen PT-Gutachter geprüft werden.

Natürlich können Sie Ihre Behandlung jederzeit selbst zahlen. Die Honorarsätze werden durch die Gebührenordnung der Psychotherapeuten geregelt.
Private Kassen/ Beihilfe erstatten Aufwendungen für eine psychotherapeutische Behandlung durch approbierte Psychotherapeuten im Allgemeinen problemlos. Auch hier erhalten Sie eine Privatrechnung, die sich an der GOP orientiert.
Bitte beachten Sie, dass Private Krankenkassen sehr unterschiedliche Vertragskonditionen für Psychotherapie haben und informieren Sie sich VOR dem Erstgespräch bei Ihrer Kasse über die notwendigen Schritte und Ihre konkreten Vertrags-Konditionen. Es können beispielsweise die Anzahl der erstatteten probatorischen Sitzungen variieren, ein spezieller Therapieantrag oder auch nur Fragebogen notwendig sein, eine ärztliche Überweisung vorausgesetzt werden oder eine Begrenzung der Sitzungsanzahl im Jahr vereinbart sein.
Ich weise darauf hin, dass ich als kassenzugelassener Behandler zunächst Kassenpatienten zur Verfügung stehen muss. Privatversicherten und Selbstzahlern empfehle ich die Vorstellung bei Psychotherapeutischen Privatpraxen. Siehe FAQ zum Thema.

Bei akuten psychiatrischen Krisen zögern Sie bitte nicht, die nächstgelegene Psychiatrische Klinik aufzusuchen bzw. sich notärztlich dorthin einweisen zu lassen!
Sollte mehr Zeit zur Verfügung stehen, sollten Sie sich eine Krankenhauseinweisung von Ihrem behandelnden Arzt (Hausarzt, Facharzt) ausstellen lassen und die Kliniken telefonisch wegen der Aufnahme kontaktieren, da die Krankenhausplätze sektorisiert zur Verfügung gestellt werden und daher eine bestimmte Klinik für Ihre spezielle Adresse zuständig ist.
Eine psychiatrische Akutbehandlung soll Sie vor allem bezüglich akuter schwerer psychischer Symptome stabilisieren und wird dies einzel- und gruppentherapeutisch sowie medikamentös tun. Eine tiefere psychotherapeutische Auseinandersetzung kann hier nicht stattfinden.

Stationäre und/ oder tagesklinische Psychotherapie bieten alle Leipziger Kliniken auf speziellen Stationen an. Hier müssen Sie mehr Stabilität und Bereitschaft zu psychotherapeutischer Auseinandersetzung mitbringen, die Therapie wird meist als Gruppenbehandlung stattfinden und mit einem Vorgespräch und längerer Wartezeit (meist 1-3 Monate) ist zu rechnen. Es gibt auch spezialisierte Therapieangebote für einzelne Störungsgruppen (Borderline – DBT, Zwang, Ü60, Junge Erwachsene, Essstörung). Genauere Informationen zu den Kliniken finden Sie hier im Flyer ab Seite 41 oder im Netz.
Zusätzlich zu den dort genannten Kliniken empfehle ich Ihnen die Tageskliniken des Verbundes gemeindenahe Psychiatrie (Klinikum St. Georg gGmbH): zum VerbundGP-Flyer

Stationäre/ teilstationäre Behandlungsmöglichkeiten im Umland
bestehen in
• Markkranstädt: → Tagesklinik des Sächsisches Krankenhaus Altscherbitz: Zwenkauer Str. 15, 04420 Markranstädt, Tel.: 034204 87-2562, Fax: 034204 87-2563
• Borna: → Tagesklinik des Diakoniekrankenhauses Tschadraß: Rudolf-Virchow-Str. 2, Borna, Tel. 03433 8800811
• Halle: → Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara, Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Mauerstraße 5, 06110 Halle (Saale), Tel: (0345) 213-5101 → Diakoniewerk Halle, Klinik und Tagesklinik für Psychosomatik und Psychotherapie, Lafontainestraße 15, 06114 Halle (Saale), Tel: 0345 – 778-7109

  • Sozialpsychiatrischer Dienst der Stadt Leipzig – Beratung, auch aufsuchende Hilfe durch Sozialarbeiter und diensthabende Ärzte in psychischen Krisenfällen während der werktäglichen Öffnungszeiten: Verbund Gemeindenahe Psychiatrie (VGP) an allen Standorten. Siehe Wegweiser Psychiatrie Leipzig oder hier:
  • Psychosoziale Sprechstunde des VGP:
  • Beratungstelefon des Sozialpsychiatrischen Dienstes der Stadt Leipzig täglich: 0341-99990001 von 08:00 bis 19:00.
  • Telefonseelsorge – Telefonische Krisenberatung kostenfrei und rund um die Uhr durch weitergebildete ehrenamtliche Mitarbeiter (Tel: 0800-1110111, 0800-1110222)
  • Vertragsärztlicher Notdienst 116117  – Vermittlung dringender ärztlicher Hausbesuche
  • Notruf 112.

Es gibt in Leipzig regionale Gemeindezentren bzw. Kontakt- und Beratungstellen unterschiedlicher Träger (Diakonie, Das Boot, Verein zur Wiedereingliederung, Trägerwerk sozialer Dienste; Durchblick) die meist niedrigschwellige Kontakt- und Beratungsangebote für psychisch Kranke anbieten. Die Adressen erfahren Sie hier:

Flyer: Wegweiser Psychiatrie Leipzig

Wege e. V. – Verein Angehöriger und Freunde psychisch Kranker
Lützner Str. 75
04177 Leipzig

Tel.: 0341 9128317
Fax: 0341 4785898.

Flyer: Wegweiser Psychiatrie Leipzig

Lesen Sie bitte hierzu den aktuellen Flyer des Gesundheitsamtes der Stadt.

LE-PSYCHOTHERAPIE

Dipl.-Psych. Fred S. Lehmann
Psychologischer Psychotherapeut

Praxis

Gottschedstr. 6
04109 Leipzig

Kontakt

Telefon: +49 (341) 9904067
E-Mail: kontakt(at)le-psychotherapie.de

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